BMF 19.07.2001
(§ 13 Abs 3 KStG, § 42 Abs 3 InvFG, § 97 Abs 1 und Abs 2 EStG) Von einem Anbot an einen unbestimmten Personenkreis in tatsächlicher Hinsicht kann dann gesprochen werden, wenn
a) ein Anbot iSd § 861 ABGB vorliegt, das
BMF 19.07.2001
(§ 13 Abs 3 KStG, § 42 Abs 3 InvFG, § 97 Abs 1 und Abs 2 EStG) Von einem Anbot an einen unbestimmten Personenkreis in tatsächlicher Hinsicht kann dann gesprochen werden, wenn
a) ein Anbot iSd § 861 ABGB vorliegt, das