(§ 23 InvFG, § 4 Abs 1 EStG) Bei der Ausgabe von Investmentfondsanteilen ist der Betrag des Ausgabepreises, der auf den Ertragsausgleich entfällt, als „Einsatz“ des Anteilszeichners anzusehen, der diesem in der Folge durch Ausschüttungen aus dem Fonds zurückgezahlt wird (Blasebalgmodell). Dies bedeutet, dass der für die Ausgabe von Investmentfondsanteilen geleistete Betrag im Ausmaß des Ertragsanteiles nicht zu den Anschaffungskosten der Anteile zählt, sondern einen „Einsatz“ darstellt, der durch Ausschüttungen aus dem Fonds wieder wegfällt. Der Verlust aus der Aufgabe von Investmentfondsanteilen ist daher durch einen Betrag in Höhe des mit den Veräußerungsgewinnen der Fonds korrespondierenden ausgeschütteten Ertragsausgleiches zu kürzen. VwGH 14.12.2000, 95/15/0105. (Beschwerde abgewiesen)