( § 33 Abs 4 Z 1, § 16 Abs 3 EStG ) Bei Ermittlung der Einkünfte des Ehepartners zur Feststellung, ob diese die für den Alleinverdienerabsetzbetrag schädliche Grenze überschreiten, ist das Werbungskostenpauschale auch dann in Abzug zu bringen, wenn die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit des Ehepartners ausschließlich aus sonstigen Bezügen bestehen.
VwGH 10.05.2001, 99/15/0256