Über den Grenzverlauf der Strafbarkeit beim vermögensrechtlichen Delikt der Untreue nach § 153 StGB wurde zuletzt kontroversiell diskutiert. Die Strafverteidigerin Liane Hirschbrisch hat im Rechtspanorama der Presse vom 15.10.2012 argumentiert, dass schon Risikokredite strafbare Untreue sind, der Höchstrichter Kurt Kirchbacher hielt postwendend dagegen, dass die Judikatur des OGH bei der strafbaren Untreue "klare Grenzen" zieht und eine Strafbarkeit nur dann in Frage kommt, wenn der/die Täter/in "bei der wissentlich missbräuchlichen Kreditvergabe es ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet, dass die ausgezahlten Mittel verloren sein werden", der Tatbestand also nur bei Schädigungsvorsatz verwirklicht wird (vgl Rechtspanorama der Presse vom 22.10.2012).