Entscheidungen zum Anlegerschaden sind ebenso zahlreich wie praxisrelevant. Aktuell sind insb zwei OGH-Entscheidungen zur Berechnung des Schadenersatzanspruchs bzw zum Bestehen eines Ersatzanspruchs wegen Verletzung von Informationspflichten nach dem BörseG von Interesse (6 Ob 7/15w und 9 Ob 26/14k). Es lohnt sich daher, kurz die Leitlinien dieser Entscheidungen zu skizzieren.