Durch eine Sammelverordnung der FMA wurde sowohl die FMA-Incoming-Plattformverordnung als auch die FMA-Gebührenverordnung geändert (BGBl II 2015/238, ausgegeben am 25. 8. 2015).
Mit der Novelle wurde einerseits der Anwendungsbereich der Incoming-PlattformV um das BaSAG, BGBl I 2014/98, bzw um das VAG 2016, BGBl I 2015/34 (noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. 1. 2016) erweitert.