(§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG) Aufwendungen eines Turnlehrers für die Teilnahme an Schi- und Tenniskursen, die dem Erlernen oder der Verbesserung von Sportarten dienten, stellen auch dann keine Werbungskosten dar, wenn die Teilnahme an den Kursen für die Tätigkeit als Turnlehrer förderlich ist und am Abend sachbezogene Vorträge besucht wurden.
VwGH 30.05.2001, 2000/13/0163