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Abschied von der Anonymität im EWR?

WirtschaftsrechtGertraud EntstrasserRdW 1992, 362 Heft 11 v. 1.11.1992

1. Das Interesse an der Anonymität

Die Anonymität von Sparbüchern und Wertpapierdepots ist den österreichischen Anlegern aus verschiedenen Gründen ans Herz gewachsen. Der Wunsch, Einkünfte aus Kapitalvermögen vor den Steuerbehörden zu verheimlichen und somit Einkommen-, Vermögen-, Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu vermeiden, spielt sicher eine große Rolle. Ebenso illegal ist die mit der Anonymität verbundene Möglichkeit, zivilrechtliche, zB zwingende erbrechtliche Bestimmungen zu umgehen. Andererseits gilt es, das psychologische Phänomen zu bedenken; es ist für viele Menschen ein Bedürfnis, ihre Vermögensverhältnisse zu verschleiern. Schließlich kommt der Anonymität auch ein volkswirtschaftlicher Stellenwert zu.

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