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Abrufbarkeit eines veröffentlichten Artikels in Online-Archiv ist Verbreitung

WirtschaftsrechtJudikatur MedienrechtRdW 2005/320RdW 2005, 298 Heft 5 v. 17.5.2005

§ 1330 ABGB
§ 1 MedG

Ein Online-Archiv ist mit einem Online-Medium gleichzusetzen, weshalb die Abrufbarkeit eines zuvor in einer Print- oder Online-Zeitung veröffentlichten Artikels in einem Online-Archiv als Verbreitung qualifiziert werden kann.

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