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Ablehnung des „ewigen Konkurses“

JudikaturZIK 2006/279ZIK 2006, 209 Heft 6 v. 20.12.2006

KO idF vor 1. 7. 2010 § 115 Abs 4, §§ 136, 139 Abs 1, §§ 166, 194, 195a, 199

Fließen während eines Konkursverfahrens der Masse ständig Einkünfte zu, führt das selbst dann nicht zur Fortführung des Konkursverfahrens auf unbestimmte Zeit, wenn sämtliche Verfahrenskosten gedeckt sind bzw Masseunzulänglichkeit nicht eintritt. Da den Konkursverfahren ein zeitlicher Endhorizont immanent ist, können sie nicht ewig fortgeführt werden.

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