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Exekutionsführung durch den Masseverwalter und Sicherheitsleistung für die Aufschiebung

JudikaturZIK 2006/280ZIK 2006, 211 Heft 6 v. 20.12.2006

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 124, 124a

EO § 44 Abs 1 und 2

Bei den Kosten des gegen den Masseverwalter Obsiegenden handelt es sich um Masseforderungen, die der Masseverwalter - vom Fall der Masseunzulänglichkeit abgesehen - unverzüglich zu befriedigen hat. Die Tatsache, dass ein Masseverwalter betreibende P ist, kann daher für sich allein keine die Aufschiebung der Exekution rechtfertigende Gefährdung des Verpflichteten begründen.

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