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Abgrenzung Herstellungsaufwand - Erhaltungsaufwand

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1998, 316 Heft 5 v. 15.5.1998

§ 6 EStG 1988

1. Der sofort absetzbare Erhaltungsaufwand ist dadurch gekennzeichnet, dass er sich regelmäßig als Kosten für bloße Ausbesserungsarbeiten darstellt. Werden einem Gebäude hingegen weitere Teile hinzugefügt, so begründet dies einen Herstellungsaufwand.

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