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Abgeltung von Überstunden durch überkollektivvertragliche Entlohnung

ARD 5363/15/2002 Heft 5363 v. 6.12.2002

( § 10 AZG, § 879 ABGB, § 5 KV-Banken ) Vereinbarungen, wonach sämtliche Mehrarbeit durch einen „überkollektivvertraglichen Bezug“ und eine „Funktionszulage“ abgegolten wird, sind grundsätzlich zulässig. Dabei ist auch eine freiwillige Anrechnung von Vordienstzeiten als überkollektivvertragliche Entlohnung zu werten und somit neben den im Kollektivvertrag nicht angeführten tätigkeitsbezogenen Zulagen zur Überstundenabgeltung heranzuziehen.

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