(ABGB § 1431, UrlG § 6) Ist es einem Arbeitgeber nach Selbstkündigung eines Arbeitnehmers nicht möglich, einen Überbezug an Urlaubstagen (Urlaubsvorgriff) durch eine Verrechnung im folgenden Urlaubsjahr zu kompensieren, ist eine Rückforderung des Überbezuges an Urlaubsentgelt gerechtfertigt. ASG Wien 27 Cga 299/94 a v. 13.09.1995, rk.