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ABGB § 1158

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4828/22/97 Heft 4828 v. 2.4.1997

( ABGB § 1158 ) In einem Dienstverhältnis zur Probe stehen nur die Lösungsmöglichkeiten befristeter Dienstverhältnisse zur Verfügung. OLG Innsbruck 13 Ra 6/95w v. 20.12.1995. (ZAS Jud. 1/1997)

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