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Abfertigungsverlust durch anderweitige Arbeitsaufnahme nach Karenzierung

ArbeitsrechtARD 5066/7/99 Heft 5066 v. 5.10.1999

( AngG § 23, AlVG § 9 ) Im Falle einer echten Karenzierung und damit des aufrechten Dienstverhältnisses ist der Antritt eines neuen Postens - auch über Vermittlung des Arbeitsamtes - als unberechtigter Austritt zu werten, der zu einem Abfertigungsverlust führt.

OLG Wien 8 Ra 74/99g v. 11.06.1999

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