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Abfindung einer Hinterbliebenenpension

SozialversicherungARD 5066/8/99 Heft 5066 v. 5.10.1999

( ASVG § 269 ) Ein Anspruch auf Abfindung einer Hinterbliebenenpension besteht nicht, wenn der Hinterbliebene mit dem versicherten Verstorbenen, wenn auch bloß beschäftigungsbedingt, nicht ständig in einer Hausgemeinschaft gelebt hat.

OGH 10 Ob S 214/98p v. 20.10.1998

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