§§ 99a StVG
Ist bei einem Strafgefangenen laut Bericht des psychologischen Dienstes hohe Spannungsintoleranz, eine labile Persönlichkeitsstruktur und ein hohes Fremdaggressionsscore vorhanden und haben diese Umstände auch zu Problemen am Arbeitsplatz geführt, liegt eine besondere Gefährlichkeit für die Sicherheit von Personen iSd § 99 Abs 1 StVG vor und wurde der beantragte Ausgang zu Recht verweigert.