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8. Sozialpolitik

RechtsprechungEuroparecht......*)wbl 2000/373wbl 2000, 569 Heft 12 v. 20.12.2000

a) Art 8/5 der VO (EWG) Nr 3820/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr:

EuGH 28. 9. 2000, Rs C-193/99 (Graeme Edgar Hume)

Art 8/3 der VO sieht eine wöchentliche Ruhezeit von 45 zusammenhängenden Stunden vor, jedoch gestattet Art 8/5 die Übertragung der wöchentlichen Ruhezeit auf die folgende Woche; sie ist an die wöchentliche Ruhezeit dieser folgenden Woche anzuhängen.

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