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§§ 861 f ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1988, 182 Heft 3 v. 1.3.1988

ABGB § 861, ABGB § 862

Zur Frage, ob ein alter Versicherungsvertrag modifiziert oder ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen werden sollte, der nach neuen Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu beurteilen ist. Für den Abschluß eines neuen Vertrags spricht es, wenn die Dauer der Versicherung vom neuen Antrag an gerechnet wird und zusätzliche Risken eingeschlossen werden.

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