ABGB § 861, ABGB § 862
Zur Frage, ob ein alter Versicherungsvertrag modifiziert oder ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen werden sollte, der nach neuen Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu beurteilen ist. Für den Abschluß eines neuen Vertrags spricht es, wenn die Dauer der Versicherung vom neuen Antrag an gerechnet wird und zusätzliche Risken eingeschlossen werden.