( § 6 AZG ) Die außerordentliche Revision gegen das Urteil OLG Wien 26. 7. 2000, 8 Ra 153/00d, ARD 5199/6/2001, betreffend Qualifizierung von Arbeitsleistungen an Samstagen und Sonntagen als Überstunden, wurde mangels der Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG zurückgewiesen. OGH 16.08.2001, 8 ObA 294/00v.