Art 1/2+3 des Übereinkommens von Montreal zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr, genehmigt mit Beschluss 2001/539/EG des Rates vom 5. April 2001
Art 1/2+3 des Übereinkommens von Montreal zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr, genehmigt mit Beschluss 2001/539/EG des Rates vom 5. April 2001