Art 1, 2/1+2+3, 3/1/c, 5, 7, 10 und 18 der RL 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf:
EuGH 17. 7. 2008, Rs C-303/06 (S. Coleman)
Die Kl des Ausgangsverfahrens gebar im Jahr 2002 einen behinderten Sohn, der besonderer Pflege bedurfte. Diese wurde im Wesentlichen von ihr geleistet.