( § 4 Abs 6 AuslBG ) Auch wenn ein Ausländer über eine fremdenrechtliche Niederlassungsbewilligung für jeglichen Aufenthaltszweck verfügt, kann eine Beschäftigungsbewilligung nach Überschreitung der Landeshöchstzahlen nicht schon aus diesem Grund erteilt werden. VwGH 21.06.2000, 2000/09/0024, 0025. (Beschwerden abgewiesen)