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§ 4 Abs 6, § 4b Abs 1 Z 8 AuslBG

ARD 5228/12/2001 Heft 5228 v. 10.7.2001

( § 4 Abs 6, § 4b Abs 1 Z 8 AuslBG ) Das Ausländerbeschäftigungsgesetz räumt dem Arbeitgeber keinen Anspruch auf Erteilung der Beschäftigungsbewilligung für einen individuell von ihm gewünschten ausländischen Arbeitnehmer ein, wenn dieser zum Personenkreis des § 4b Abs 1 Z 8 AuslBG zählt, solange die Möglichkeit einer Ersatzkraftstellung aus gegenüber dem Ausländer gemäß § 4b AuslBG bevorzugt zu behandelnden Arbeitskräften noch besteht. VwGH 03.07.2000, 99/09/0041. (Beschwerde abgewiesen)

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