( § 4 Abs 1 Stmk. KanalG ) Eine bescheidmäßige Feststellung der Kanalanschlusspflicht ist keine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Abgabenbemessung bei bestehender Anschlussverpflichtung. In Ermangelung einer Befreiung von der Anschlussverpflichtung durch die Baubehörde steht auch § 4 Abs 5 Steiermärkisches Kanalgesetz der Abgabenbemessung nicht entgegen. VwGH 20.03.2000, 99/17/0420, 0421. (Beschwerden abgewiesen)