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§ 40 StVG

RechtsprechungStrafvollzugUdo Jesionek, Albert HolzbauerJSt-StVG 2004/69JSt-StVG 2004, 128 Heft 4 v. 1.7.2004

§ 40 StVG

Es besteht kein subjektiv öffentliches Recht eines Strafgefangenen, die Unterbringung eines anderen Strafgefangenen in seinem Haftraum von der Zustimmung abhängig zu machen.

OLG Graz 5.12.2003, Vk 115/03

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