Art 14 und 18 EG (früher Art 7a und 8a EG-V):
EuGH 21. 9. 1999, Rs C-378/97 (Florus Ariël Wijsenbeek)
Herr Wijsenbeek, ein niederländischer Staatsbürger, kam 1993 aus Straßburg am Flughafen Rotterdam, welcher nur dem innergemeinschaftlichen Flugverkehr dient, an. Er weigerte sich, sich entsprechend dem Art 25 der niederländischen FremdenVO auszuweisen und berief sich auf die nach Art 7a und 8a EG-V gewährleistete Freizügigkeit.