Art 45 und 86/2 EG (früher Art 55 und 90/2 EG-V):
EuGH 9. 9. 1999, Rs C-108/98 (RI.SAN. Srl/Commune di Ischia, Italia Lavoro SpA)
Zum Betrieb der Müllabfuhr gründete die Gemeinde Ischia eine gemischte Gesellschaft, an der sie 51 % der Anteile hielt. 49 % wurden einer durch Gesetz gegründeten öffentlich-rechtlichen Gesellschaft übertragen, deren Aufgabe in der Förderung der Beschäftigung liegt und die verpflichtet ist, ihre Beteiligungen innerhalb von fünf Jahren im Wege der öffentlichen Ausschreibung weiterzuveräußern.