b) Art 87 und 88 EG:
EuGH 11. 9. 2008, Rs C-428/06 bis C-434/06 (UGT-RIOJA ua)
Die Gemeinschaft des Baskenlandes mit Selbstverwaltung besteht aus den drei Gebietskörperschaften Alava, Vizcaya und Guipuzcoa, wobei sowohl die Gemeinschaft als auch die drei Gebietskörperschaften eine Gesetzgebungsbefugnis besitzen.