Art 39 EG:
EuGH 11. 9. 2008, Rs C-447/07 (Kom/Italien)
Nach dem italienischen Schifffahrtsgesetz müssen Kapitäne und Erste Offiziere italienischer Kauffahrteischiffe italienische Staatsangehörige sein. Sie üben auf ihrem Schiff auch hoheitliche Befugnisse wie die Polizeigewalt aus und können letztwillige Verfügungen entgegennehmen.