vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 3 AVRAG

ARD 5247/54/2001 Heft 5247 v. 18.9.2001

(§ 3 AVRAG) Einem Arbeitnehmer steht es frei, auf den durch die Bestimmungen des AVRAG gewährten Schutz freiwillig zu verzichten und mit dem Betriebsveräußerer zu vereinbaren, dass sein Dienstverhältnis nicht auf den Erwerber übergehe, da er nicht verhalten sein kann, für einen Arbeitgeber zu arbeiten, den er nicht frei gewählt hat. In einem derartigen Fall bleibt der Betriebsveräußerer alleiniger Schuldner des Arbeitnehmers. OGH 25.04.2001, 9 Ob A 272/00s , in Bestätigung von OLG Wien 24. 5. 2000, 9 Ra 302/99v, ARD 5156/7/2000.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte