(§ 27 Z 1 AngG) Das Nichtabführen von Inkassobeträgen trotz ausdrücklicher Weisung, dass alle Inkassi umgehend an den Arbeitgeber zu überweisen sind, kann den Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit nach § 27 Z 1 AngG erfüllen. Hat der Arbeitnehmer trotz wiederholter Mahnung den inkassierten Betrag nicht am selben Tag abgeliefert, sondern ist er unerlaubt mit dem Lkw nach Hause gefahren, ist ihm das faktische Zuwiderhandeln gegen wiederholte Anordnungen des Arbeitgebers zwar vorzuwerfen; damit eine Entlassung gerechtfertigt ist, bedarf es jedoch auch des Elements der Unzumutbarkeit jeglicher Weiterbeschäftigung, und sei es auch nur während der Kündigungsfrist.