( § 255 ASVG ) Da die handwerkliche Ausbildung eines Maurers und die dabei erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ein Anstellungs- und Ausübungskriterium des Verweisungsberufes eines Fachmarktberaters darstellen, handelt es sich bei diesem Verweisungsberuf um eine qualifizierte Teiltätigkeit des Lehrberufs Maurer, so dass durch eine derartige Verweisung des Versicherten der bereits erworbene Berufsschutz nicht verloren geht. OGH 30.10.2001, 10 ObS 344/01p.