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§ 255 ASVG

ARD 5364/33/2002 Heft 5364 v. 10.12.2002

( § 255 ASVG ) Auch wenn einem überwiegend als Facharbeiter tätig gewesenen Versicherten (hier: Maurer) nicht der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten eines wegen unähnlicher Ausbildung und anderer zur Ausübung erforderlicher Kenntnisse und Fähigkeiten fremden Berufes zugemutet werden kann, weil es sich dann um die Ausbildung für einen neuen Beruf handeln würde, ist von einem Facharbeiter, der über alle Kenntnisse und Fähigkeiten im erlernten Beruf verfügt, zu verlangen, dass er sich einer Nachschulung zum Erwerb von Spezialkenntnissen in diesem erlernten Beruf unterzieht, wenn er diesen nur mehr in einer spezialisierten Form ausüben kann. Auch dann hält sich nämlich die infrage kommende Tätigkeit im Rahmen des erlernten Berufes, der aufgrund der Nachschulung in einer qualifizierten Form ausgeübt wird. Da es sich im vorliegenden Fall bei der Tätigkeit eines Fachmarktberaters im Baustoffbereich weiterhin um eine qualifizierte Teiltätigkeit des erlernten Berufes des Maurers handelt, ist eine Verweisung auf diese Tätigkeit zulässig. OGH 15.01.2002, 10 ObS 397/01g.

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