vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 23 Abs 1 AngG

ARD 5274/52/2002 Heft 5274 v. 4.1.2002

( § 23 Abs 1 AngG ) Provisionsprozente, die anlässlich der bevorstehenden Geschäftsauflösung erhöht wurden, sind einmalige Leistungen und nicht in die Abfertigungsbemessungsgrundlage einzubeziehen. ASG Wien 18.06.1999, 20 Cga 170/98k, bestätigt durch OLG Wien 2 9. 3. 2000, 8 Ra 58/00h, Revision unzulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte