( § 228 ZPO, § 1158 ABGB ) Das Feststellungsbegehren, eine Kündigung sei unwirksam oder eine Entlassung ungerechtfertigt, ist unzulässig. LG St. Pölten 19.05.1999, 8 Cga 126/98z. (Slg. 11.874)
( § 228 ZPO, § 1158 ABGB ) Das Feststellungsbegehren, eine Kündigung sei unwirksam oder eine Entlassung ungerechtfertigt, ist unzulässig. LG St. Pölten 19.05.1999, 8 Cga 126/98z. (Slg. 11.874)