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§ 21 HbG

ARD 5269/14/2001 Heft 5269 v. 11.12.2001

(§ 21 HbG) Ist der Hausbesorger aus der Hausbesorgerdienstwohnung ausgezogen, hat er seinen Dienstposten verlassen und somit das Hausbesorgerdienstverhältnis durch unberechtigten vorzeitigen Austritt beendet. ASG Wien 05.04.2001, 4 Cga 33/00a, rk.

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