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§ 18 VwGG

BetriebswichtigesARD 5128/23/2000 Heft 5128 v. 9.6.2000

( § 18 VwGG ) Die die Weisungsgebundenheit des Präsidenten des VwGH gegenüber dem Bundeskanzler begründende Vorschrift des § 18 Verwaltungsgerichtshofgesetz (VwGG) betreffend Personalangelegenheiten wird wegen Widerspruchs zum verfassungsmäßig festgelegten Kontrollsystem des Bundes-Verfassungsgesetzes bezüglich der gesamten öffentlichen Verwaltung aufgehoben. VfGH 10.03.2000, G 19/99.

Anm.:

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