( § 1431 ABGB ) Dienten die von einem im Bereich Marketing und Vertrieb tätigen Arbeitnehmer besuchten Seminare (hier: Computer- und Projektmanagementseminare) nicht der Einschulung des Arbeitnehmers und machten sie ihn insbesondere nicht mit Eigenheiten der betrieblichen Tätigkeit des Arbeitgebers vertraut, sondern wurde durch die Seminare vielmehr die Qualifikation des Arbeitnehmers angehoben, so dass für ihn am Arbeitsmarkt eine höhere Verwendungsmöglichkeit mit der Wahrscheinlichkeit eines höheren Verdienstes eingetreten ist, handelt es sich bei den dem Arbeitgeber entstandenen Kosten um Ausbildungskosten, die bei Vorliegen einer entsprechenden Vereinbarung vom Arbeitnehmer zurückgefordert werden können. ASG Wien 22.12.2000, 22 Cga 3/00x, rk.