(§ 12 BewG) Über die Teilwertvermutungen, wonach u.a. die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten der abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vermindert um die auf sie entfallenden Absetzungen für Abnutzung (vereinfacht) als Teilwert angesetzt werden können, kann zwar der (im Bewertungsgesetz nicht erwähnte) Herstellungskostenbegriff auch für Zwecke der bewertungsrechtlichen Teilwertermittlung Bedeutung gewinnen, eine Begrenzung des Teilwertes der Höhe nach mit etwa nach bewertungsrechtlichen Grundsätzen zu ermittelnden Herstellungskosten besteht aber nicht. Spiegeln die Bilanzansätze den Teilwert iSd § 6 Z 1 EStG 1972 wider, können diese Werte auch der Einheitswertermittlung zugrunde gelegt werden. VwGH 31.01.2001, 97/13/0214. (Bescheid aufgehoben)