( § 12 AlVG ) Bei einem gegen Honorar selbständig tätigen Arbeitslosen ist zur Beurteilung seiner Arbeitslosigkeit - in Ermangelung eines Einkommensteuerbescheides auf der Grundlage sonstiger Nachweise (z.B. Honorarnoten) - das monatliche Durchschnittseinkommen während der Gesamtdauer seiner selbständigen Erwerbstätigkeit zu errechnen. Führt eine solche Berechnung zu einem die Geringfügigkeitsgrenze unterschreitenden Monatseinkommen, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld. VwGH 15.11.2000, ... (Bescheid aufgehoben)