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§ 1162b ABGB, § 29 AngG

ARD 5290/16/2002 Heft 5290 v. 1.3.2002

( § 1162b ABGB, § 29 AngG ) Ein Arbeitnehmer hat im Falle einer unwirksamen Auflösung des Dienstverhältnisses wegen eines bestehenden besonderen Kündigungs- oder Entlassungsschutzes ein Wahlrecht zwischen der mit Arbeitspflicht verbundenen Fortsetzung des Dienstverhältnisses und einem ohne Arbeitspflicht bestehenden Schadenersatzanspruch in Form der für diesen Fall gebührenden Kündigungsentschädigung. OGH 07.06.2001, 9 ObA 139/01h.

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