( § 1151, § 1152, § 46 ABGB ) Das Urteil des ASG Wien 3. 12. 2001, 3 Cga 159/00y, ARD 5295/9/2002, betreffend Anspruch einer jahrelang im Betrieb ihres Lebensgefährten mitarbeitenden Person auf ein angemessenes Entgelt, das sich an dem im fraglichen Zeitraum jeweils gültigen Kollektivvertragslohn orientiert, von dem aber allfällige erhaltene Beträge für die Arbeitsleistungen in Abzug zu bringen sind, wurde wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens aufgehoben und die Rechtssache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. OLG Wien 28.05.2002, 10 Ra 99/02f.