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§ 885 ABGB

ARD 5330/37/2002 Heft 5330 v. 6.8.2002

( § 885 ABGB ) Die Revision gegen das Urteil des OLG Wien 20. 6. 2001, 7 Ra 173/01i, mit dem das Urteil des ASG Wien 6. 9. 2000, 13 Cga 168/97p, ARD 5253/35/2001, betreffend Auslegung einer ein Eintrittsrecht in bestimmte von einer Gesellschaft auszuschreibende Werkaufträge normierenden Vereinbarung, die ohne weitere Verhandlungen erheblich von einer zuvor abgeschlossenen Punktation abweicht, bestätigt wurde, wurde mangels der Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG zurückgewiesen. OGH 18.04.2002, 8 ObA 238/01k.

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