( § 10 Abs 2 MSchG ) Das Urteil des ASG Wien 17. 4. 2001, 21 Cga 240/99p, ARD 5259/10/2001, betreffend Wahrung des Kündigungsschutzes, wenn eine Arbeitnehmerin die ärztliche Bestätigung über ihre dem Arbeitgeber rechtzeitig gemeldete Schwangerschaft sofort nach Wegfall ihrer - unverschuldeten - Unkenntnis über die Nachweispflicht vorlegt, wurde bestätigt. OLG Wien 25.01.2002, 9 Ra 351/01f.
Anm.: