(§ 103 ASVG) Die Vereinbarung einer Ratenzahlung hinsichtlich Beitragsnachzahlungen - als bloßer Zahlungsart - schließt eine nachfolgende Aufrechnung mit Geldleistung nicht aus. LG Salzburg 13.03.1999, 34 Cgs 34/98. (ZAS Jud. 1/2001)
(§ 103 ASVG) Die Vereinbarung einer Ratenzahlung hinsichtlich Beitragsnachzahlungen - als bloßer Zahlungsart - schließt eine nachfolgende Aufrechnung mit Geldleistung nicht aus. LG Salzburg 13.03.1999, 34 Cgs 34/98. (ZAS Jud. 1/2001)