Dokumentalistische Gliederung: Protokoll = Anlage 1
§ 0
Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Argentinien)
Kurztitel
Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Argentinien)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Algerien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
12.06.2026
Unterzeichnungsdatum
06.12.2019
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK ZUR BESEITIGUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERVERKÜRZUNG UND -UMGEHUNG
StF: BGBl. III Nr. 77/2026 (NR: GP XXVII RV 355 AB 490 S. 69 . BR: AB 10501 S. 917 .)
Sprachen
Englisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 30 Abs. 1 des Abkommens erfolgten am 28. Dezember 2020 bzw. 12. Juni 2026; das Abkommen ist somit gemäß seinem Art. 30 Abs. 2 am 12. Juni 2026 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Die Republik Österreich und die Argentinische Republik,
von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen weiterzuentwickeln und ihre Zusammenarbeit in Steuersachen zu vertiefen, und
in der Absicht, ein Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, ohne Möglichkeiten zur Nicht-oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung (unter anderem durch missbräuchliche Gestaltungen mit dem Ziel des Erhalts von in diesem Abkommen vorgesehenen Erleichterungen zum mittelbaren Nutzen von in Drittstaaten ansässigen Personen) zu schaffen,
Haben Folgendes vereinbart:
Anmerkung
Dokumentalistische Gliederung:
Protokoll = Anlage 1
Schlagworte
Steuerumgehung
Zuletzt aktualisiert am
29.06.2026
Gesetzesnummer
20013204
Dokumentnummer
NOR40278747
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