Anlage 7
Q U A L I F I K A T I O N S P R O F I L
PFLEGE BEI NIERENERSATZTHERAPIE
Spezialisierungsspezifischer Teil
I. Pflegerische Kompetenzen im Rahmen der Nierenersatztherapie
Die Absolventinnen und Absolventen können...
- 1. durch regelmäßige Fortbildungen (z. B. Trainings gemäß internationalen Standards) insbesondere im Umgang mit Stressbelastungen und/oder mit nicht routinemäßig zu bewältigenden Situationen zu einer Reduktion von Fehlern beitragen;
- 2. eine sichere nephrologische Pflege in den unterschiedlichen Versorgungssettings gewährleisten, die zur Berufsausübung gehörende Verantwortung übernehmen und durch Fachwissen, Urteilsvermögen, technische Fertigkeiten und professionelle Werte die Erbringung einer patientenzentrierten Pflege bei Nierenersatztherapie sowie in der Anwendung extrakorporaler Therapien, auch im Kontext komplexer Krankheitsbilder, sicherstellen;
- 3. den didaktisch günstigen Moment in Bezug auf fachspezifische Information, Schulung und Beratung von Menschen mit einem Bedarf an Eliminationsverfahren sowie deren Familien-/Bezugssystem erkennen und settingspezifisch geeignete Maßnahmen setzen und evaluieren;
- 4. pflegende Angehörige in der Übernahme pflegerischer Handlungen zur Sicherstellung der Versorgung von Menschen mit einem Bedarf an Eliminationsverfahren in komplexen Situationen zu Hause anleiten;
- 5. die Notwendigkeit von pflegerischen Präventionsmaßnahmen erkennen und diese setzen;
- 6. pflegerische Anforderungen abhängig von der individuellen Patientensituation vor, während und nach der Behandlung einschätzen und entsprechende Maßnahmen setzen;
- 7. auf Basis von Fachwissen zur Ernährung bei Niereninsuffizienz unter Berücksichtigung der Vorerkrankungen den klinischen Ernährungszustand einschätzen, gezielte Maßnahmen setzen und gegebenenfalls Expertinnen und Experten hinzuziehen;
- 8. die pflegerischen Anforderungen abhängig vom individuellen Hautzustand einschließlich Pruritus der Dialysepatientinnen und -patienten einschätzen und entsprechende Maßnahmen setzen;
- 9. kann dialysespezifische psychische und physische Veränderungen, welche die Lebensqualität beeinflussen, unter Berücksichtigung alters- und entwicklungsspezifischer Kriterien erkennen, entsprechende Maßnahmen setzen und gegebenenfalls Expertinnen und Experten hinzuziehen;
- 10. durch Pflegemaßnahmen akut und chronisch kranke Menschen und deren Familien-/Bezugssystem in der Vorbeugung, Reduktion bzw. Bewältigung von situationsspezifischen Belastungsstörungen unterstützen;
II. Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie im Rahmen der Nierenersatztherapie
Die Durchführung von Maßnahmen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege bei medizinischer Diagnostik und Therapie in der Nierenersatztherapie bedarf einer ärztlichen Anordnung und im Falle des Auftretens von Regelwidrigkeiten im Rahmen der Durchführung einer entsprechenden ärztlichen Rücksprache (§ 15 GuKG). In der Beschreibung der folgenden einzelnen zu erwerbenden Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie wird dieser berufsrechtliche Rahmen vorausgesetzt und ist in der Ausbildungspraxis zu vermitteln und einzuhalten.
Die Absolventinnen und Absolventen können…
- 1. einschätzen und beurteilen, wann bei der Durchführung von ärztlich angeordneten medizinisch-diagnostischen und -therapeutischen Maßnahmen die Zusammenarbeit und die Abstimmung im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit erforderlich ist;
- 2. eine Vorauswahl für das individuell passende extrakorporale Eliminationsverfahren treffen, einen Behandlungsvorschlag ausarbeiten und diesen vertreten;
- 3. die Umsetzung des Eliminationsverfahrens im individuellen Lebensumfeld der Patientin bzw. des Patienten planen, dieses umsetzen und den Prozess evaluieren;
- 4. spezifische verfahrenstypische Risiken der Entstehung von Komplikationen bei akut und chronisch kranken Menschen im nephrologischen Setting einschätzen und entsprechende Maßnahmen umsetzen;
- 5. den Wasser- und Elektrolythaushalt, den Säure–Basen–Haushalt sowie die Hämodynamik anhand von klinischen Zeichen und apparativen Parametern bei Menschen mit einem Bedarf an Eliminationsverfahren überwachen, analysieren und steuern sowie entsprechende Maßnahmen auswählen und durchführen;
- 6. auf Basis spezifischen anatomischen, physiologischen und pathophysiologischen Fachwissens die prä- und postinterventionelle Versorgung der Shunts bzw. Dialysekatheter sowie die Punktion des Shunts bzw. der Vene durchführen und evaluieren;
- 7. unter korrekter Anwendung von Algorithmen und Scoring-Instrumenten eine effiziente Überwachung und eine strukturierte Übergabe im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit gewährleisten;
- 8. auf Grundlage von Fachwissen verschiedene extrakorporale Verfahren vorbereiten und das Eliminationsverfahren unter Berücksichtigung der Vorerkrankungen bzw. einer Schwangerschaft und der spezifischen Parameter steuern und durchführen;
- 9. auf Grundlage von Fachwissen in der nephrologischen Pflege und pharmakologischem Fachwissen die Basis- und Zusatzmedikation während extrakorporalen Eliminationsverfahren steuern;
- 10. nationale Standards, rechtliche und institutionelle Vorgaben für die Lagerung, Handhabung, Verordnung und Anwendung von Arzneimitteln umsetzen;
- 11. die neurologische Situation, die Situation des Gastrointestinaltrakts, die Nieren– und Leberfunktion, die kardiorespiratorische Situation, die Blutgerinnung, den Stoffwechsel sowie die Blutgasanalyse anhand klinischer Zeichen und apparativer Parameter überwachen, anpassen und entsprechende Maßnahmen unter Berücksichtigung allfälliger (standardisierter) Behandlungspfade und institutioneller Vorgaben setzen;
- 12. Fachwissen in der Vorbereitung, im Ablauf und in der Nachbereitung einer Verstorbenen- bzw. Lebendspende sowie von Nierenlebendspenderinnen und -spendern anwenden und sind in der Lage, die Grundlagen einer Nierentransplantation aus chirurgischer und nephrologischer Sicht zu beschreiben, pflegerische Maßnahmen daraus abzuleiten und Nierenempfängerinnen und -empfänger sowie deren Bezugspersonen während des gesamten Transplantationsprozesses mit besonderem Fokus auf die posttransplantäre Lebensbewältigung zu begleiten, zu betreuen und zu beraten;
- 13. Aufgaben im Prozess des Notfallmanagements nach internationalen und nationalen Guidelines sowie Maßnahmen im Sinne des Advanced Life Support unter Berücksichtigung allfälliger institutioneller Vorgaben wahrnehmen und sind in der Lage, sich fachspezifisch in das Geschehen und die nachfolgende Behandlung einzubringen;
- 14. menschliche Reaktionen von Betroffenen und deren Bezugspersonen auf Krisen- und Notfallsituationen einschätzen und im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit Maßnahmen zur Unterstützung einer angemessenen Situationsbewältigung setzen;
- 15. mit Besonderheiten medizintechnischer Geräte im Spezialbereich umgehen und deren Betriebstüchtigkeit und ordnungsgemäßen Zustand gemäß rechtlicher Vorgaben sowie anhand der Gebrauchsanweisungen und sicherheitsbezogenen Herstellerinformationen überprüfen, die Geräte auswählen und korrekt einsetzen sowie technische Zwischenfälle erkennen, diese bewerten und entsprechende Maßnahmen setzen;
- 16. Mobilisationsmaßnahmen unter Berücksichtigung etwaiger Bewegungseinschränkungen und der Toleranzgrenzen der Betroffenen durchführen;
- 17. auf Basis spezifischen Fachwissens Maßnahmen zur Schmerzlinderung, Schmerzvermeidung bzw. Schmerztherapie planen und diese durchführen;
- 18. in der Betreuung terminal niereninsuffizienter Patientinnen und Patienten grundlegende Prinzipien der Palliative Care berücksichtigen und gegebenenfalls Expertinnen und Experten hinzuziehen und sind in der Lage, bei einer Therapiezielentscheidung mitzuwirken;
- 19. aktuelle Standards, Normen und Leitlinien zur Infektionsprävention berücksichtigen und mit übertragbaren Erkrankungen korrekt umgehen sowie Maßnahmen zur Infektionsprävention ableiten und sich an der Anpassung oder Überarbeitung von Standards zur Infektionsprävention beteiligen.
Schlagworte
Dialysepatient, Nierenspender, Nierenempfänger, Gesundheitspflege, Wasserhaushalt, Basismedikation, Verstorbenenspende, Krisensituation
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2026
Gesetzesnummer
20013200
Dokumentnummer
NOR40278657
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