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Artikel 9 Rückübernahmeabkommen (Mongolei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2026

Artikel 9

Sprachen

Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien über die Durchführung des Rückübernahmeabkommens erfolgt in englischer Sprache.

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2026

Gesetzesnummer

20013109

Dokumentnummer

NOR40276334

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